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Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im folgenden auch „Vertragspartner genannt) und uns -, dem Rittergut Schloß Triestewitz, Schloßstr. 37, 04886 Arzberg.
2. Abschluß des Vertrages
2.1 Mit unserer Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Schloß Triestewitz und dem Vertragspartner verbindlich zustande. Diese kann online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich ausgesprochen werden.
3. Bezahlung
Bei Buchung von mehreren Einheiten oder einem längeren Aufenthalt werden bei Vertragsabschluß 10 % Anzahlung fällig. Die restlichen 90 % sind 10 Tage vor Reiseantritt anzuweisen.
4. Leistungen/Preise
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreib-
ungen und Preiskalkulationen im Prospekt bzw. im Internet sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Vorbehaltlich der konkreten Angaben im
Prospekt lassen sich grundsätzlich nachfolgende Leistungen und Preise beschreiben.
4.2 Die publizierten Preise für Ferienwohnungen gelten ab 3 Nächten, für Kurzaufenthalte ,
gelten die Preise der „Hotelübernachtung“.
4.3. In den Preisen sind, sofern nicht anders vereinbart - der gewöhnliche Energieverbrauch
eingeschossen.
Endreinigung, Wäsche, Frühstück sind in der „Hotelübernachtung“ enthalten
Bei Buchung als Ferienwohnung werden diese Leistungen gesondert berechnet.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben (Leistungsbeschreibung, Preiskalkulationen)
sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß
eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung,
spätestens aber mit der Buchungsbestätigung, informieren werden.
5.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden sollten und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
vertraglich zugesagten Leistung nicht beeinträchtigen. Anderenfalls haben Sie das Recht,
innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mittelung ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten. Alternativ können Sie die Zurverfügungstellung eines mindestens
gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches
Mietobjekt ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Im Falle des Rücktritts
vom Vertrag werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend rückvergütet.
5.3. Die Gewährleistungsansprüche bleiben von der Änderung unberührt.
5.4 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Falle der Erhöhung oder Einführung von Steuern oder Aufgaben für von uns zu
erbringenden Leistungen oder einer Änderung der für das Mietobjekt einschlägigen
Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf
den Mietpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten
Mietbeginn mehr als 4 Monate liegen.
5.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer
wesentlichen Leistung haben wir Sie als Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis
zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme
von der Preiserhöhung berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurück zutreten. Alternativ
können Sie die Zuverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes
verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot
anzubieten.
6. An- und Abreise / Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
6.1. Sofern nicht anders in den Unterlagen vermerkt, sollte die Anreise zwischen 16.oo und
19.oo Uhr, die Abreise bis 10.oo Uhr erfolgen. Sollte der Vertragspartner später als 19.oo
Uhr anreisen, bitten wir um eine kurze Information. Kann das Objekt nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, z.B. infolge erhöhten
Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte
Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie als Vertragspartner das Objekt vorzeitig
verlassen.
6.2. Die Verlängerung des Aufenthaltes ist rechtzeitig abzustimmen.
6.3. Nehmen Sie Leistungen nicht in Anspruch, werden wir diese aus dem Leistungsumfang
herausnehmen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzpersonen
7.1 Sie sind jederzeit vor Reisebeginn zum Rücktritt berechtigt. Maßgebens für die Höhe der
anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
Rücktrittsgebühren betragen:
- bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Mietbeginn - 10 % der Mietsumme
- bei einem Rücktritt ab 42 Tage bis 29 Tage vor Mietbeginn - 50 % der Mietsumme
- bei einem Rücktritt ab 28 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn - 80 % der Mietsumme und
- bei später erklärten Rücktritt und bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten
Leistungen die gesamte Mietsumme. Abweichend von diesem pauschalierten
Rücktrittsgebühren bleibt Ihnen als Vertragspartner das Recht des Nachweises eines
geringeren Schadens unbenommen.
7.2 Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Wir sind berechtigt,
dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere
Mieterfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
7.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für
den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.4 Sofern sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch uns
erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung.
7.5 Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung
(z.B. Elvia - s. unsere Vertragspartner)
8. Höhere Gewalt
Beide Vertragspartner, also Sie und wir, sind berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc. den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigten, erschweren oder gefährden. Bereits bezahlte Gelder werden zurückbezahlt, Wir können jedoch für erbrachte oder zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Pflichten des Vertragspartners
9.1. Der Vertragspartner sowie die übrigen Teilnehmer haben das Mietobjekt, sein Inventar,
und sofern vorhanden - die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Etwaig
bestehende Hausordnungen sind zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn
zu nehmen.
9.2. Der Vertragspartner hat bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter eine
angemessene Kaution in Höhe von € 200,-- zu leisten. Die Kaution wird bei
ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet.
9.3 Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Personenzahl belegt werden. Zusätzliche
Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt
werden.
9.4 Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des
Vertragspartners und nicht in der Endreinigung inbegriffen. Erfolgt diese nicht oder nicht
ordnungsgemäß, sind wir berechtigt, die zur Durchführung der Endreinigung
notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen oder von der Kaution in Abzug zu bringen.
9.5 Verursacht der Vertragspartner oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist
dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Er haftet für alle von ihm oder den
übrigen Teilnehmer während der Mietzeit verursachten Schaden.
10. Mängelanzeige
10.1 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alle Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie
möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere besteht die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich dem Schlüsselhalter anzuzeigen.
10.2 Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht
zu. Sollte sich das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand befinden oder Sie oder ein
anderer Teilnehmer einen Schaden erleiden, so können Sie Abhilfe verlangen. In diesem
Fall haben Sie sich als Vertragspartner unverzüglich an den Schlüsselhalter mit der Bitte
um Abhilfe zu wenden.
11. Haftung / Verjährung
11.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
sorgfältige Überwachung des Mietobjektes, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
im Prospekt bzw. Homepage (nicht jedoch für Eintragungen in fremden Medien) sowie
die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
11.2 Die Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf
den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit wir für einen dem Vertragspartner
entstandenen Schaden wegen eines Verschuldens allein verantwortlich sind.
11.3 Ein Schadensanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
die auf die vom Leistungsträge zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträgern unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
ausgeschlossen ist.
11.4 Für Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag wird unabhängig von der erforderlichen
Geltendmachung der Ansprüche nach einem Monat ( vgl. Ziffer 10.3 Abs.) eine
Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Die Verjährung beginnt an dem Tag des
vertraglich vorgesehenen Mietendes. Die Verjährung ist nach Geltendmachung solcher
Ansprüche bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Fortsetzung der Verhandlungen
schriftlich ablehnen.
12. Sonstiges
12.1 Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht.
12.2 Alle Angaben aus dieser Veröffentlichung entsprechend dem Stand der Drucklegung
und ersetzen alle früheren Publikationen.
12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für vorliegende
allgemeine Vertragsbedingungen.
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